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KURZBEWERTUNG | KURZGUTACHTEN

Für die Kurzbewertung gibt es verschiedene Synonyme, diese wird auch gutachterliche Stellungnahme, Kurzgutachten oder Marktwertermittlung genannt. Diese Art der Immobilienbewertung hilft Ihnen kostengünstig und unkompliziert den Marktwert Ihrer Immobilie zu erfahren. Das Verkehrswertgutachten ist wesentlich umfangreicher und beschränkt sich nicht nur auf die Wertermittlung des Objektes. Rechte und Belastungen oder andere Besonderheiten finden bei der Kurzbewertung keine Beachtung. Sollen diese bewertet werden, sollte die Wahl auf ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB fallen.

WELCHE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN KURZBEWERTUNG UND VERKEHRSWERTGUTACHTEN GIBT ES?

  • Die Kurzbewertung beschränkt sich im Wesentlichen auf die reine Wertermittlung.
    Im Vergleich sparen Sie noch einiges an Honorar zum Verkehrswertgutachten.

  • Die gutachterliche Stellungnahme dient der Orientierungshilfe und der Kaufpreisfindung
    beim Verkauf und bei internen Auseinandersetzungen oder zur allgemeinen Vermögensübersicht.
    Besonders wenn der Wert der Immobilie nicht dem Gericht oder Finanzamt nachgewiesen werden muss.

  • Auf die ausführliche Objektbeschreibung, Dokumentation inklusive Anlagen wird bei der Kurzbewertung verzichtet.
    Wir fügen nur objektspezifische Unterlagen der gutachterlichen Stellungnahme bei.

FÜR WELCHE IMMOBILIENARTEN IST DIE MARKTWERTERMITTLUNG GEEIGNET?

Die Marktwertermittlung ist besonders für die wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften), aber auch für Gewerbeimmobilien geeignet, ohne weitere Lasten und Beschränkungen. Diese können Eintragungen im Baulastenverzeichnis sein oder Erbbaurechte, Leitungsrechte, Wegerechte oder Wohnrechte.

WIE LANGE DAUERT EINE GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME?

Beim derzeitigen sehr knappen Angebot auf dem Immobilienmarkt ist oftmals Eile geboten. Wir können Ihnen daher kurzfristige Ortstermine anbieten und ebenfalls eine zeitnahe Erstellung der Immobilienbewertung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme zusichern.

WIE LÄUFT EINE GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME AB?

Vorbereitung des Ortstermins:
In einem gemeinsamen Telefonat erörtern wir den genauen Umfang der Kurzbewertung sowie um welche Art der Immobilie es sich handelt. Anschließend senden Sie uns bitte die erforderlichen Unterlagen zu. Sollte Ihnen diese Dokumente nicht alle vorliegen, sind wir gerne bei der Beschaffung selbiger, behilflich.

Ortstermin:
Die Dauer des Ortstermins beläuft sich in der Regel je nach Art und Größe des Objektes auf ein bis drei Stunden. Die gesamte Immobilie wird augenscheinlich überprüft. Es findet eine Innen- und Außenbesichtigung statt, es werden Fotos der Immobilie für die Dokumentation gemacht. Wir führen zerstörungsfreie Untersuchungen an der Bausubstanz durch.

Bewertung:
Nach Durchsicht aller Unterlagen und den Erkenntnissen aus dem Ortstermin erstellen wir die gutachterliche Stellungnahme. Auf eine vollumfängliche Objektbeschreibung sowie umfangreiche Dokumentation sowie Anlagen wird verzichtet.

Übergabe der Kurzbewertung:
Die Immobilienbewertung beinhaltet die Kurzbewertung, welche wir Ihnen in gebundener Form und zweifacher Ausfertigung übergeben. Die Ermittlung des Marktwertes erfolgt nach der normierten Immobilienwertermittlungsverordung sowie eine aktuelle Auskunft des Bodenrichtwerts. Ein Aufmaß der Wohnfläche bei Eigentumswohnungen erfolgt nicht, die Wohnfläche wird kursorisch geprüft.

WANN IST DIE KURZBEWERTUNG NICHT GEEIGNET?

Sofern eine Immobilienbewertung bei Behörden, Gerichten oder dem Finanzamt vorgelegt werden muss, ist die Kurzbewertung hierfür nicht geeignet.
Für diese Bewertungszwecke ist das Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB erforderlich.

WO FINDET DIE KURZBEWERTUNG STATT?

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen