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Finanzamt / Gericht

WANN IST EINE IMMOBILIENBEWERTUNG SINNVOLL?

Um beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie keine finanziellen Verluste zu erleiden, ist es sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Immobilienbewertung zu beauftragen. Dieser erstellt ein Wertgutachten, welches Auskunft über den Wert der Immobilie gibt. 

WELCHES GUTACHTEN BENÖTIGT MAN ZU WELCHEM ANLASS?

Für eine Vermögensübersicht, reicht oftmals schon ein kostengünstiges Kurzgutachten, eine Marktwertschätzung. Diese Marktwertschätzung beruht jedoch nicht auf einer Immobilienbewertung gemäß Bau GB (§194) sondern stellt eine überschlägige Schätzung des Marktwertes in Anlehnung an die ImmoWertV 2021 dar. Ein Kurzgutachten beginnt bei 750,- € inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kein Gutachten ohne Ortstermin!

FINANZAMT / GERICHT

In steuerrechtlichen Angelegenheiten wird in den meisten Fällen schon ein Kompaktgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch anerkannt. Das Finanzamt hat aber das Recht, auf ein Vollgutachten. Das Kompaktgutachten kann jedoch zu jeder Zeit, zu einem Vollgutachten umgeschrieben werden. Aus Kostengründen sollte man es also immer erst mit einem Kompaktgutachten versuchen. Ein Kompaktgutachten benötigen Sie z.B. im Erbfall, einer Schenkung oder in Betreuungsangelegenheiten. Sind Sie der Meinung, dass der vom Finanzamt ermittelte Wert der Immobilie zu hoch angesetzt wurde und die Immobilie über Bauschäden verfügt? Dann benötigen Sie einen qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen der Immobilienbewertung, der auch die Bausubstanz beurteilen kann. Der zertifizierte Sachverständige erbringt den Nachweis des niedrigen gemeinen Wertes, welche dann unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (boG) in Abzug gebracht werden. Das Honorar für ein Kompaktgutachten, hängt vom Wert der Immobilie ab und beginnt bei 1.440,- € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zuschläge für die Berechnung bei einem: Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Überbaus, Erbbaurecht. Ein Gutachten in steuerrechtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten, darf von öffentlich bestellten Sachverständigen und von zertifizierten Sachverständigen , welche gemäß nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, zertifiziert sind, erstellt werden. Wichtig ist, dass es sich bei der Zertifizierungsstelle, um eine DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle handelt. Eine EU Zertifizierung wird weder vom Finanzamt noch vom Gericht anerkannt.

Ein Vollgutachten wird in seltenen Fällen benötigt. Was unterscheidet das Kompaktgutachten vom Vollgutachten? Das Vollgutachten ist ausführlicher, der errechnete Wert zum Kompaktgutachten ist gleich. Im Vollgutachten wird die großräumige Lage (Makro-Lage), die kleinräumige Lage (Mikro-Lage), und die Demografie berücksichtigt. Des Weiteren sind alle errechneten Werte nachvollziehbar. Ein Vollgutachten über eine Immobilie der Kategorie I (Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser), fängt bei 2.400,- € inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Das Honorar ist abhängig vom Wert der Immobilie.