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BENÖTIGTE UNTERLAGEN


WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT DER IMMOBILIENGUTACHTER FÜR DAS VERKEHRSWERTGUTACHTEN BZW. MARKTWERTGUTACHTEN?

Für die Erstattung von Immobiliengutachten oder Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB werden eine Vielzahl von Unterlagen benötigt und weitere Recherchen sind meistens erforderlich.

Sind Sie sich unsicher, ob die vorhandenen Dokumente und Unterlagen ausreichend und vollzählig sind, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sofern Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen für die Immobilienbewertung sind, so können wir die Dokumente gerne für Sie beschaffen.

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller und  Vollständiger Grundbuchauszug
  • Eintragungsbewilligungen, sofern Eintragungen in Abteilung II vorhanden sind
  • Katasterunterlagen, Liegenschaftskarte, Lageplan
  • Baupläne | Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Maßangaben
  • Auszug aus der Bauakte
  • Wohnflächenberechnung
  • Nutzflächenberechnung
  • Berechnung der Brutto-Grundfläche
  • Baubeschreibung
  • Angaben über das Baujahr sowie durchgeführte Modernisierungen mit detaillierter Angabe der letzten 20 Jahre
  • Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Aktueller Auszug aus dem Altlastenkataster
  • Beitrags- und Abgabenzustand
  • Energiebedarfsausweis gemäß Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
  • Erbschein, Sterbeurkunde

Sofern vermietet und verpachtet

  • Miet- oder Pachtverträge
  • Einnahmen-/Ausgabenaufstellung

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung inkl. aller Nachträge sowie den Aufteilungsplan

  • Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlungen

  • Beschluss-Sammlung

  • Wirtschaftsplan und Abrechnung der Hausverwaltung