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WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT DER IMMOBILIENGUTACHTER FÜR DAS VERKEHRSWERTGUTACHTEN BZW. MARKTWERTGUTACHTEN?
Für die Erstattung von Immobiliengutachten oder Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB werden eine Vielzahl von Unterlagen benötigt und weitere Recherchen sind meistens erforderlich.
Sind Sie sich unsicher, ob die vorhandenen Dokumente und Unterlagen ausreichend und vollzählig sind, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sofern Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Unterlagen für die Immobilienbewertung sind, so können wir die Dokumente gerne für Sie beschaffen.
Benötigte Unterlagen
Erbschein, Sterbeurkunde
Sofern vermietet und verpachtet
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
Teilungserklärung inkl. aller Nachträge sowie den Aufteilungsplan
Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlungen
Beschluss-Sammlung
Wirtschaftsplan und Abrechnung der Hausverwaltung