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Skip to main contentEine Erbschaft und eine Schenkung können viel Freude bringen. Doch sie können auch
Sorgen verursachen. Gerade wenn es um Immobilien geht, ist oft nicht der monetäre Wert bekannt. Jedoch ist der Immobilienwert entscheidend, um etwaige Miterben auszuzahlen, selbst eine geldliche Forderung an die Miterben zu stellen oder die Erbschaftssteuer richtig zu kalkulieren.
Der Fiskus setzt lediglich ein vereinfachtes Verfahren an, um den Wert einer Immobilie
festzulegen. Er schaut sich das Objekt nicht selbst an, weswegen wertmindernde Faktoren bei der Kalkulation keine Berücksichtigung finden. Allzu oft ist der vom Finanzamt berechnete Immobilienwert daher höher, als der eigentliche Wert des Hauses oder der Wohnung. Nach §198 Bewertungsgesetz haben Sie jedoch das Recht, ein unabhängiges Gutachten zu beauftragen und den dadurch ermittelten niedrigeren Wert in der Steuer aufzuführen.
Bedenken Sie außerdem, dass insbesondere bei Erbengemeinschaften ein objektiver Sachverständiger unerlässlich ist. Gern sind wir für Sie da. Profitieren Sie von der kostenfreien Erstberatung! Füllen Sie kurz die Anfrage aus und wir melden uns umgehend.